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29.03.2010 - Schweiz: Verbraucher bevorzugt Narkotisierung
In der Schweiz hat der Tierschutz in der Bevölkerung einen hohen Stellenwert. Viele Projekte werden von der Regierung gefördert. Das Preisniveau ist deutlich höher als in Deutschland. Zum Vergleich: Ein abgesetztes Ferkel mit rund 25 kg Lebendgewicht hat in Helvetia einen Wert von ungefähr 200 €. „Die Diskussion um die betäubungslose Ferkelkastration wurde in den Medien sehr emotional geführt. Nun werden mit der seit 2010 im Tierschutzgesetz verbindlichen Pflicht zur Schmerzausschaltung verschiedene Methoden angewendet, um bei der Kastration Stress und Schmerz der Ferkel zu lindern.
Als praktikabel und empfehlenswert gilt derzeit die Kastration unter Narkose mit Isofloran und geprüftem Gerät“, berichtete Hans-Georg Kessler, Produktmanager für Fleisch und Geflügel bei „Bio Suisse“, auf dem in Bonn, Bad-Godesberg, tagenden Workshop, der Mitte März gemeinsam von der Universität Kassel, Ökologische Agrarwissenschaften, Fachgebiet Nutztierethologie und Tierhaltung, und der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) organisiert wurde. Erlaubt ist daneben die Impfung mit Improvac, sprich die Immunokastation, die aber aufgrund der ablehnenden Haltung des Verbrauchers „mit einer Verbreitung von 1 % nur eine marginale Bedeutung hat“, so Kessler weiter. Auch die Ebermast wird als Nischenproduktion angedacht. Noch nicht abgeschlossen sind die Diskussionen über die Injektionsnarkose (Betäubung erfolgt mittels Spritze) und die Narkotisierung mit CO 2. Zur Sedierung der Ferkel eingesetzte Nasensprays hätten sich nicht bewährt. Auch die sogenannte nutritive Kontrolle, bei welcher den männlichen Tieren über das Futter eine Substanz verabreicht wird, welche die Bildung des Geschlechtshormons Androstenon stoppt, wird vom Verbraucher abgelehnt. Ebenso wie bei der Immunokastration steht die Schweizer Bevölkerung allen Eingriffen in den Hormonhaushalt der heranwachsenden männlichen Tiere mit entsprechenden Substanzen sehr skeptisch gegenüber, erläuterte der Referent. „Eine ideale Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration gibt es derzeit nicht“.
Wie Hans-Georg Kessler weiter erläuterte, stuft der Handel die Narkose der männlichen Ferkel mit Gas als positiv ein. Die Gasnarkose wird von den Konsumenten befürwortet, so dass die Nachfrage nach Schweinefleisch konstant bleiben wird. Dem Landwirt stehen derzeit drei verschiedene Geräte zur Narkotisierung mit Gas zur Auswahl, die sich in Handhabung und noch deutlicher im Preis unterscheiden. Pflicht ist für alle Ferkelerzeuger die Teilnahme an einem dreitägigen Theoriekurs, der mit einer praktischen Prüfung endet. Die bestandene Prüfung erlaubt ausschließlich das Kastrieren der männlichen Ferkel im eigenen Bestand. Hier legte Kessler den Finger in die sprichwörtliche Wunde, denn gerade in kleineren Betrieben, die in der Schweiz sehr häufig sind, erhöht die Anschaffung des Betäubungsgerätes die Produktionskosten deutlich. Augrund der Gesetzeslage ist es diesen Landwirten nicht möglich, das Kastrieren von einem Ferkelerzeuger mit größerem Bestand – und damit auch größerer Routine – durchführen zu lassen. Um hier Abhilfe zu schaffen, wurde ein sogenannter Kastrationsfonds geschaffen, in welchen die verarbeitende Industrie und der Handel einen festgelegten Betrag entrichten sollen, der den Landwirten zur Finanzierung des Betäubungsgerätes zukommen soll. Damit sich möglichst viele Organisationen an der Aktion beteiligen, wurde eine „Weiße Liste“ veröffentlicht, in der alle Firmen, die in den Fonds einzahlen, aufgeführt sind.
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